Patienten & Besucher

Patienten­infos

Der Mensch steht im Zentrum unserer Arbeit.
Der Mensch steht im Zentrum unserer Arbeit.

Getreu diesem Motto ist das Team des Paulinenkrankenhaus immer für Sie da - ob Sie als Patient oder als Besucher zu uns kommen. Wir möchten Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich machen.

Genießen Sie doch gemeinsam mit Ihren Angehörigen einen Imbiss in unserer freundlichen Cafeteria. Und stellen Sie sich mittags ganz einfach Ihr Menü entsprechend Ihrem Diätplan zusammen. Bei Fragen und Problemen rund um Ihre individuelle Lebenssituation berät Sie gern unser Sozialdienst.

Oder: Haben Sie Wahlleistungen gebucht? Dann kommen Sie in den Genuss zahlreicher Zusatzleistungen bei Unterbringung, Menüwahl und im Service.

Alle wichtigen Infos in einer Mappe.

Unsere digitale Patientenmappe enthält alle wichtigen Informationen für Patienten und ihre Angehörigen. Sie können die Mappe hier einfach und bequem runterladen.

Patientenmappe

Die folgenden Hinweise sollen Ihnen eine erste und schnelle Orientierung geben:

Aufnahmeformalitäten

Über unsere Zuweiser (Deutsches Herzzentrum, Charité) erhalten wir per Fax die Anmeldung von neuen Patienten. Zur Aufnahme werden der Arztbrief und die Versichertenkarte benötigt.

Wir erledigen sämtliche Aufnahmeformalitäten an Ihrem Bett. Auch den Aufnahmevertrag erhalten Sie nach Ihrer Ankunft direkt an Ihrem Bett.

Nach dem ärztlichen Aufnahmegespräch wird die Anamnese erhoben und Ihr Behandlungsplan aufgestellt. Für die pflegerische Aufnahme besucht Sie die betreuende Bereichspflegekraft. Sie beantwortet auch alle weiteren Fragen, zum Beispiel zu unseren Wahlleistungen sowie zu den Extras.

Wecken, Frühstück, Visite

Die Abläufe in einer Klinik wie dem Paulinenkrankenhaus sind straff organisiert. Trotzdem können sie von Tag zu Tag etwas variieren – je nach Versorgungsschwerpunkt der Station und den Prioritäten im Schichtverlauf.

Bitte halten Sie sich zu den geplanten Untersuchungsterminen bereit!

Entlassungsziele

Durch die behandelnden Ärzte werden die nächsten Schritte in eine sichere Weiterversorgung geplant (Medikation, Rezepte, ggf. AU-Bescheinigung, Heil- und Hilfsmittel, ggf. ambulante Pflege). Bei Bedarf kooperieren wir mit den Sozialdiensten, die ihre Mitarbeiter bei uns vor Ort einsetzen.

Dann besprechen wir mit Ihnen Möglichkeiten zur Anschlussheilbehandlung (AHB), den Aufenthalt in anderen Kliniken, Pflegeheimen oder der häuslichen Umgebung sowie eine geriatrische Komplexbehandlung.

Seelsorge

Pfarrer Ralf Daniels kommt regelmäßig montags ab 15:00 Uhr zu uns ins Haus. Er steht allen Patienten ohne Ansehen der Konfession für Gespräche zur Verfügung. Generell ist die Seelsorge kurzfristig vermittelbar.

Wenn Sie ein Gespräch, einen Besuch oder eine Begleitung wünschen, melden Sie sich bitte bei den Pflegekräften oder beim Empfang unter der Tel. 105. Wenn Sie einen Vertreter Ihrer speziellen Konfession sprechen wollen, kontaktieren wir diesen gern.

In dringenden Seelsorgefällen steht Ihnen die zuständige Friedensgemeinde Charlottenburg unter der Telefonnummer +49 (0)30 308108-11 zur Verfügung.

Rehabilitation

Das Paulinenkrankenhaus arbeitet eng mit verschiedenen Reha-Einrichtungen in ganz Deutschland zusammen. Wir beraten Sie ausführlich, wohin für Sie eine Überweisung zur Weiterbehandlung am sinnvollsten ist.

Eine Karte unserer Partner finden sie hier:

Rehabilitationszentren

Ansprechpartner für Patienten mit Beeinträchtigungen

Matthias Düker

Paulinenkrankenhaus gGmbH
Dickensweg 25-39
14055 Berlin

Fon: +49 (0)30 30008 238
Mobil: +49 (0)30 30008 494
Fax: +49 (0)30 30008 495

Mail: dueker@paulinenkrankenhaus.de
Web: www.paulinenkrankenhaus.de

Entlassung/­Sozialdienst

Individuelle Beratung, konkrete Hilfe.

Das Ende Ihres Aufenthalts im Paulinenkrankenhauses markiert den Beginn Ihrer Rehabilitation. Um den Übergang reibungslos zu gestalten und die wichtigsten Fragen vorab zu klären, steht Ihnen unser Sozialdienst mit Rat und Tat zur Seite. In der Regel nehmen die Mitarbeiter am ersten oder zweiten Tag nach der Aufnahme bei uns Kontakt mit Ihnen, Ihren Angehörigen oder Ihrem Betreuer auf.

Unser Sozialdienst:

  • vermittelt ambulante und stationäre Rehabilitationsangebote
  • klärt allgemeine sozialrechtliche Fragen
  • leistet auf Anfrage Sozialberatung oder persönliche Beratung für Patienten und Angehörige
  • organisiert häusliche Krankenpflege, orthopädische Hilfsmittel, Heimunterbringung oder Suchtberatung
  • verschafft nötige Kontakte mit Ämtern und Behörden

So erreichen Sie den Sozialdienst:

Die Zimmer des Sozialdienstes befinden sich direkt neben der Aufnahme im Foyer. Sollte keine Sozialarbeiterin persönlich erreichbar sein, können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Auch unsere Ärzte, Pflegekräfte und Mitarbeiter am Empfang leiten Ihren Kontaktwunsch gerne weiter.

Zimmer 105

Fon: +49 (0)30 30008-122
Fax: +49 (0)30 30008-459

Zimmer 104

Fon: +49 (0)30 30008-134 oder +49 (0)30 30008-299
Fax: +49 (0)30 30008-458

Ablauf des Entlassmanagements im PKH

Das Entlassmanagement im PKH ist nach gesetzlichen Bestimmungen organisiert. Sie erhalten hierzu alle notwendigen Informationen. Außerdem benötigen wir Ihr schriftliches Einverständnis zur Durchführung des Entlassmanagements. Dieses wird bei Abschluss des Behandlungsvertrages erbeten. Ohne Ihr Einverständnis sind wir nicht berechtigt, notwendige Informationen zur Gewährleistung einer sicheren Weiterbehandlung auszutauschen.

Ihr Arzt wird mit Ihnen gemeinsam den geeigneten Entlassungstermin und das Entlassungsziel abstimmen. Wenn Sie direkt in eine Rehabilitationseinrichtung, in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder in ein anderes Krankenhaus verlegt werden, brauchen Sie sich um den Transport nicht zu kümmern. Es ist allerdings auch möglich, dass Sie nicht direkt in eine nachbetreuende Einrichtung verlegt werden, sondern zunächst nach Hause gehen.

Während Ihres Aufenthaltes werden wir frühzeitig den Bedarf an Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln und ggf. häuslicher Krankenpflege ermitteln und notwendige Verordnungen ausstellen. Bei Bedarf kann der Arzt zur Überbrückung auch ein Attest über Arbeitsunfähigkeit ausstellen. Bei Verordnungen gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit. Das heißt: Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements von Krankenhäusern dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn die Versorgung des Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung mit den im Einzelfall betreffenden verordnungsfähigen Leistungen nicht auf eine andere – wirtschaftlichere – Art und Weise sichergestellt werden kann. Davon ist beispielsweise dann auszugehen, wenn der Patient selbst in der Lage ist, im Anschluss an seine Entlassung aus der Krankenhausbehandlung rechtzeitig einen niedergelassenen Vertragsarzt aufzusuchen und sich von diesem die notwendigen Leistungen verordnen zu lassen.

Verordnungen (Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Häusliche Krankenpflege) und Bescheinigungen (Arbeitsunfähigkeit) dürfen im Rahmen des Entlassmanagements von Krankenhäusern bis zu 7 Kalendertagen ausgestellt werden. Rezepte werden daher entsprechend gesetzlicher Vorschrift für die Packungsgröße N1 ausgestellt.

Sie sind innerhalb von 3 Werktagen einzulösen, wobei der Entlassungstag als erster Tag zählt. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit oder wenn ein Rezept nicht unmittelbar im Anschluss an die Entlassung eingelöst werden kann, erfolgt ausnahmsweise auch eine Mitgabe benötigter Medikamente für den zu überbrückenden Zeitraum, maximal jedoch ein Wochenende bzw. den darauffolgenden Feiertag.

Zusammen mit dem Arztbrief wird Ihnen ein Medikationsplan ausgehändigt. Der Medikationsplan enthält eine Telefonnummer, unter der Sie anrufen können, falls nach der Entlassung auftretende Fragen zu klären sind.

Bei direkter Verlegung in eine AHB oder sonstige weiterbehandelnde Einrichtung wird dort Ihre Versorgung sichergestellt. Wir werden alle hierzu erforderlichen Informationen rechtzeitig übermitteln. Wir informieren Sie über den Kontakt zu einem ärztlichen Ansprechpartner, der Ihnen nach der Entlassung bei offenen Fragen behilflich sein wird.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer unseres kooperierenden Sozialdienstes.

Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V

Worum geht es beim Entlassmanagement?

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in erforderlichem Umfang Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden.

Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.

Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung?

Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken- bzw. Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss.

Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z.B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z.B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus. Diese erfolgt mittels der im Behandlungsvertrag eingefügten Einwilligungserklärung, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken- bzw. Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.

Entlassmanagement durch Beauftragte außerhalb des Krankenhauses

Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Im Paulinenkrankenhaus ist das kooperierende Pflegewerk (Pflege Managed Care GmbH) mit verschiedenen Aufgaben im Entlassmanagement betraut. Die Patienten werden hierüber gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.

Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden?

Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken- bzw. Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- bzw. Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Die bereits erteilte Einwilligung soll widerrufen werden?

Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jederzeit schriftlich widerrufen.

  • Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus.
  • Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken- bzw. Pflegekasse, so erklären sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken- bzw. Pflegekasse und dem Krankenhaus.

Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken- bzw. Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken- bzw. Pflegekasse gern weitere Auskünfte.

Was Sie wissen sollten.

Wir realisieren unseren Sozialdienst in Kooperation mit dem Pflegewerk Managed Care. Damit die sozialdienstliche Betreuung mühelos funktioniert, werden Sie oder Ihre Bevollmächtigten bei der Aufnahme gebeten, Ihr Einverständnis zur zweckgebundenen Datenübermittlung zu erteilen. Erfahren Sie mehr darüber im Kapitel Entlassungsplanung / Sozialdienst in unserer Patienteninformationsmappe.

Tipps für Besucher

Willkommen in der Pauline.
Willkommen in der Pauline.

Sie sind eine wichtige Bezugsperson eines Patienten und damit unverzichtbare Mitwirkende bei einer erfolgreichen Behandlung. Deshalb beziehen wir Sie bei der Gestaltung der Therapie ein – im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und unter Beachtung der Patientenwünsche.

Sie kennen Ihren erkrankten Angehörigen viel besser als wir, seine Gewohnheiten und Bedürfnisse. Deshalb geben uns Ihre Hinweise wertvolle Informationen zur Anamnese und Behandlungsplanung.

Gut zu wissen:

  • Bei Fragen zum Behandlungsverlauf wenden Sie sich bitte an das Stationspersonal.
  • Für Gesprächstermine (zum Beispiel mit dem zuständigen Oberarzt) informieren Sie sich bei Ihren Ansprechpartnern in der Klinik.
  • Termine mit dem Chefarzt vereinbaren Sie bitte über das Sekretariat.
  • Weitergehende Fragen (zum Beispiel zur Unterbringung oder zu den Wahlleistungen) beantwortet Ihnen unser Referent für Öffentlichkeitsarbeit.
  • Als besucherfreundliches Krankenhaus verzichten wir auf die Festlegung von Besuchszeiten. Wir bitten jedoch, von Besuchen nach 20 Uhr abzusehen.

Ihren Angehörigen einen lieben Gruß schicken.

Mit unserem Service „Patientengruß“ können Sie Genesungswünsche an Ihre Angehörigen oder Bekannten senden, die bei uns als Patienten stationär behandelt werden. Einfach Formblatt ausfüllen. Und wir stellen die Nachricht dann sofort zu.

Patientengruß

Gästehaus

Preiswert und komfortabel wohnen im Gästehaus Pauline.

Für Angehörige von Patienten, Tagungsbesucher oder private Gäste bietet unser Gästehaus „Pauline“ einen preiswerten Komfort in gepflegter Atmosphäre. Die 1-Zimmer- und 2-Zimmer-Appartements in ruhiger Lage direkt auf dem Klinikgelände sind mit einer voll eingerichteten Kitchenette, Dusche und WC ausgestattet.

Wahlweise erwartet Sie:

  • Doppelbett im 1-Zimmer-Appartement
  • Zwei Einzelbetten im 2-Zimmer- Appartement (zusätzliche Schlafcouch im Wohnbereich)
  • Kühlschrank und Mikrowelle
  • Telefon und Fernsehgerät mit Satellitenempfang
  • WLAN-Zugang
  • Frühstück und Mittagessen in der Cafeteria
  • Parkplatz (gegen Gebühr)
  • Check-in ab 15:00 Uhr, Check-out bis 12:00 Uhr

Entdecken Sie unsere komfortablen Gästezimmer